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OV Hollenstedt

Grüne in der Samtgemeinde Hollenstedt

Verwaltungsgericht entscheidet zugunsten des Samtgemeindebürgermeisters

In Lüneburg entschied das Verwaltungsgericht über die Klage von Samtgemeindebürgermeister Heiner Albers gegen den Beschluss des Samtgemeinderates im Dezember 2021, die Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin/des Samtgemeindebürgermeisters in der Samtgemeinde Hollenstedt gemäß § 48 Abs.2 Nr. 2 NKWG für ungültig zu erklären.

Der Wahleinspruch von Herrn Otten wurde damit zurückgewiesen. Die mündliche Verhandlung dauerte zwei Stunden. Ca. 25 interessierte Bürgerinnen und Bürger begehrten Einlass, es gab aber nur für acht Personen Platz in dem kleinen Verhandlungsraum. Eine Berufung des Urteils wurde nicht zugelassen.
Der Samtgemeinderat hat nun die Möglichkeit, hiergegen einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg zu stellen.

Der ndr berichtet am 19.10.2022 über das Urteil: Bürgermeister-Wahl in Hollenstedt muss nicht wiederholt werden

Die Kreiszeitung Wochenblatt Nordheide Elbe & Geest berichtet am 22.10.2022 auf den Seiten 1 und 3 über das Urteil:
Bürgermeister darf sein Amt behalten / Verwaltungsgericht urteilt: Wahl wird nicht wiederholt



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