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Der Wahleinspruch von Herrn Otten wurde damit zurückgewiesen. Die mündliche Verhandlung dauerte zwei Stunden. Ca. 25 interessierte Bürgerinnen und Bürger begehrten Einlass, es gab aber nur für acht Personen Platz in dem kleinen Verhandlungsraum. Eine Berufung des Urteils wurde nicht zugelassen.
Der Samtgemeinderat hat nun die Möglichkeit, hiergegen einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg zu stellen.
Der ndr berichtet am 19.10.2022 über das Urteil: Bürgermeister-Wahl in Hollenstedt muss nicht wiederholt werden
Die Kreiszeitung Wochenblatt Nordheide Elbe & Geest berichtet am 22.10.2022 auf den Seiten 1 und 3 über das Urteil:
Bürgermeister darf sein Amt behalten / Verwaltungsgericht urteilt: Wahl wird nicht wiederholt
Unsere Wälder sind unverzichtbare Verbündete im Kampf gegen die Klimakrise – umso alarmierender ist es, dass ihr Zustand weiterhin extrem [...]
Am 17. und 18. Mai traf sich der Diversitätsrat zu seiner ersten Präsenzsitzung 2025. In Berlin versammelten sich Delegierte der [...]
Der neue Verfassungsschutzbericht zum Jahr 2024 ist alarmierend. Besonders rechtsextreme Straftaten sind stark angestiegen und die Anzahl an [...]