Menü
Wie die Kreiszeitung Wochenblatt Nordheide Elbe & Geest auf Seite 10 der Ausgabe vom 02.10.2021 meldet, wurde die Wahl zur Samtgemeindebürgermeisterin bzw. zum -bürgermeister angefochten.
Die Spatzen pfiffen es schon vom Dach. Die Samtgemeindebürgermeisterwahl wurde angefochten.
Das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz (NKWG) regelt die Möglichkeit einer Anfechtung in § 46. Das weitere Vorgehen ist in den nachfolgenden Paragrafen beschrieben. So prüft offenbar der neue Samtgemeinderat, ob der Wahleinspruch zurückgewiesen wird oder nicht.
Christiane Melbeck, Grünen Fraktionsvorsitzende und Wahlvertrauensfrau, kommentiert: „Da schon auf der öffentlichen Wahlausschusssitzung im Küsterhaus am 15. September außergewöhnlich viele Fragen zum Verhalten des Amtsinhabers während des Wahlgangs gestellt wurden, begrüßen wir Grünen eine sachliche Prüfung des Wahlablaufs – vor allem die Möglichkeit, in diesem Verfahren Zweifel an Herrn Albers' knappen Erfolg auszuräumen.“
Hier geht es zum Bericht der Kreiszeitung Wochenblatt vom 02.10.2021:
Bürgermeisterwahl wird angefochten
update 07.11.2021:
Mit der Einladung zur konstituierenden Sitzung des Samtgemeinderates am Mo., dem 15.11.2021, sind die beiden Anfechtungen der Samtgemeindebürgermeisterwahl sowie die Stellungnahme der Wahlleitung unter TOP 15 öffentlich einsehbar.
Hier geht es zur Tagesordnung!
update 14.11.2021:
Die Kreiszeitung Wochenblatt Nordheide Elbe & Geest fast die Aspekte der beiden Anfechtungen in einem Hinweis auf die am 15.11. stattfinde konstituierende Sitzung des Hollenstedter Samtgemeinderates zusammen und fragt:
Muss Bürgermeisterwahl wiederholt werden?
Von Franziska Brantner und Sven Giegold
Der Ausbau der Solarenergie ist ein elementarer Baustein der globalen Energiewende. Das vor 25 Jahren eingeführte grüne [...]
Die ersten Ergebnisse von CDU, CSU und SPD in Form von Arbeitspapieren sind eine Aneinanderreihung von einzelnen Wahlversprechen, aber es fehlt [...]