Menü

OV Hollenstedt

Grüne in der Samtgemeinde Hollenstedt

Ohne Ratsbeschluss Vertrag abgeschlossen

Die Abstimmung über die Entlastung des Bürgermeisters für die Jahre 2015/16 im Gemeinderat Hollenstedt wurde auf der letzten Sitzung von der Tagesordnung genommen. Denn das Rechnungsprüfungsamt (RPA) in Lüneburg beanstandet in seinem Prüfbericht über die Jahresabschlüsse 2015/16 der Gemeinde Hollenstedt unterPunkt 4.7Baugebiet Achtern Bohnhoff - Abwasser/Schmutzwasserkanal das Vorgehen von Bürgermeister Jürgen Böhme (CDU). Der Gemeinde sei durch vertragliche Vereinbarungen mit der Hamburger Stadtentwässerung (HSE) ohne Beteiligung des Gemeinderates ein erheblicher Schaden entstanden. Das RPA empfiehlt den möglichen "Schaden bei der Vermögenshaftpflichtversicherung/ Vermögensschadenversicherung gelten zu machen".

Wie bereits die Kreiszeitung Wochenblatt Nordheide am 18.02.2022 berichtet, sollte in der Gemeinderatssitzung am 17.01.2022 der "Schlussbericht über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2015 und 2016" vorgestellt und anschließend über die Entlastung des Bürgermeisters Jürgen Böhme abgestimmt werden (siehe TOP 7). Die Ratssitzung fand im Gasthaus Heins, Holvede, statt.
In den vorausgegangenen Sitzungen des Finanzausschusses am 12.01.2022 und des Verwaltungsausschusses am 13.01.2022 wurde dieser Punkt ebenfalls von der Tagesordnung genommen. Die Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters wurde somit vertagt.

Gründe für die Verschiebung der Abstimmung:

  1. Wegen eines zweifelhaften Vertrages zwischen Hamburger Wasser und der Gemeinde Hollenstedt, zu dessen Unterzeichnung der Bürgermeister sich im Jahr 2015 von Hamburg Wasser hatte drängen lassen, ist inzwischen die Kommunalaufsicht eingeschaltet worden und überprüft die Rechtmäßigkeit des Vorgangs. Das Ergebnis der Prüfung steht noch aus.
  2. Die Wählergemeinschaft Hollenstedt (WGH), bis 2016 noch Gruppenpartner der CDU, sandte einen sehr umfangreichen Fragenkatalog zu diesem Vorgang an den Bürgermeister. Die Beantwortung ist größtenteils noch ausgeblieben.

Was war in 2015 passiert?

  • Die Gemeinde Hollenstedt hatte in 2014/15 das Neubaugebiet Achtern Schünen II/Achtern Bohnhoff entwickelt, und in der Folge verkaufte sie die Grundstücke.
  • Zur Abwasserbeseitigung und zum Anschluss an die Abwasserkanalisation ist seit 2010 die Hamburger Stadtentwässerung (HSE) zuständig. Einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag hatte die Samtgemeinde Hollenstedt nämlich mit der HSE abgeschlossen. Darin verpflichtet sich die HSE nicht nur, die Abwasserbeseitigung bei der Erschließung von neuen Baugebieten sicherzustellen, sondern auch die Anschlussbeiträge zu ermitteln und zu erheben. Die Schmutzwasserbeseitigungssatzung sowie die Schmutzwasserbeitrags- und Gebührensatzung der Samtgemeinde Hollenstedt wurden im Jahr 2010 auf Basis dieses Vertrages entsprechend angepasst.
  • Obwohl die Gemeinde Hollenstedt für die Abwasserbeseitigung nicht zuständig ist und keine Verantwortung trägt, ließ sie sich im Jahr 2015 im Rahmen des Neubaugebietes Achtern Schünen II/Achtern Bohnhoff in diesen Vorgang „hineinziehen“:
    HSE bzw. Hamburg Wasser knüpfte die Ausschreibung der Bauarbeiten für die Abwasserkanalisation an die Bedingung, dass die Gemeinde Hollenstedt sich vertraglich zur Übernahme der Baukosten verpflichtet, und erstellte einen entsprechenden Vertragsentwurf.
  • Diesen Vertragsentwurf von Hamburg Wasser hätte die Gemeinde nicht unterschreiben müssen und der Bürgermeister - nach Einschätzung des Rechnungsprüfers - ohne Zustimmung des Rates auch nicht unterschreiben dürfen.
  • Der Bürgermeister ließ sich schließlich dazu drängen, den Vertrag für die Gemeinde Hollenstedt zu unterzeichnen, ohne dass ein Ratsbeschluss dazu erfolgte. Hollenstedts Bürgermeister ging dabei von der (falschen) Annahme aus, dass die Gemeinde berechtigt sei, später die Anschlussbeiträge zu ermitteln und von den Grundstückseigentümern einzuziehen.
  • Letztlich musste die Gemeinde aufgrund des Vertrages einen Betrag von rund 238.000 Euro an Hamburg Wasser zahlen.
    Wichtig: Wenn der Vertrag zwischen Gemeinde und Hamburg Wasser nicht abgeschlossen worden wäre, hätten die Kosten von anderen Beteiligten getragen werden müssen (siehe oben).


Wie steht die GRÜNEN-Fraktion im Gemeinderat zu dem Vorgang?

  • Erstes Ziel der GRÜNEN-Fraktion ist es, den finanziellen Schaden zu reduzieren, der der Gemeinde Hollenstedt durch die Übernahme der Kosten für die Abwasserbeseitigung im Neubaugebiet Achtern Schünen II/Achtern Bohnhoff entstanden ist.
    • Ob und wie dieses Ziel am besten erreicht werden kann, hängt auch vom Ergebnis der Prüfung durch die Kommunalaufsicht in Winsen/Luhe ab. Deshalb warten die Grünen zunächst die wichtige rechtliche Beurteilung ab.
    • Eine Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2015 kommt augenblicklich für die Grünen nicht infrage, weil dadurch mögliche Schadenersatzansprüche zunichte gemacht werden könnten.
  • Zweites Ziel ist die Aufklärung des Verhaltens von HSE bzw. Hamburg Wasser in diesem Vorgang:
    • Warum ist die HSE ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen, sondern hat die Gemeinde Hollenstedt dazu gedrängt, die Kosten für die Erstellung der Abwasserkanalisation in voller Höhe zu übernehmen?
    • Bestehen im zwischen der Samtgemeinde Hollenstedt und HSE geschlossenen Vertrag „Ausnahmeregelungen“, die ein solches Verhalten ermöglicht?
      Wichtig: Falls solche Ausnahmeregelungen bestünden, müssen diese Regelungen im Vertrag präzisiert oder entfernt werden! Andernfalls besteht das Risiko, dass sich Ähnliches in Hollenstedt oder anderen Mitgliedsgemeinden wiederholt.
       

Hier geht es zum Artikel in der Kreiszeitung Wochenblatt Nord Heide vom 19.01.2022, Seite 15:
Verstößt Bürgermeister gegen geltendes Recht?

Am 02.02.2022 berichtet die Kreiszeitung Wochenblatt Nord Heide auf Seite 13 über die Forderung der WGH, die geleisteten Beiträge zurückzuerstatten und lässt Hollenstedts Bürgermeister Jürgen Böhme (CDU) zu Wort kommen:
Kanalbeiträge zurückzahlen



zurück

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>