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OV Hollenstedt

Grüne in der Samtgemeinde Hollenstedt

Deutliches Abstimmungsergebnis

Das beherrschende Thema auf der Samtgemeinderatssitzung am 16.12.2021 waren die beiden Anfechtungen der Wahl zum Samtgemeindebürgermeister. Mit 21:5 Stimmen beschloss der Samtgemeinderat die Ungültigkeit der Wahl zum wichtigsten Amt in der Samtgemeinde Hollenstedt.

Zum zweiten Mal diskutierten die Mitglieder des neuen Samtgemeinderates im Gasthaus Heins in Holvede die beiden Anfechtungen zur Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin bzw. des -bürgermeisters. Die Öffentlichkeit wurde wegen der Corona-Pandemie auf 20 Besucherinnen und Besucher unter 3G-Bedingungen begrenzt. Es gab ein wesentlich größeres Interesse, die Veranstaltung zu besuchen. Die beiden Widerspruchsführer waren anwesend und begründeten ihre Wahlanfechtungen. Doch zunächst erläuterte Herr Eckard David, beauftagter Fachanwalt für Verwaltungsrecht, sein Gutachten zu den einzelnen Anfechtungen und die Stellung des Samtgemeinderates in diesem Prozess. Sowohl sachlich als auch emotional wurde über beide Widersprüche getrennt diskutiert und abgestimmt.

Herr Weber rügte die mangelnde Neutralität der Wahlleitung. Hatte die Wahlleitung doch fünf Gemeindebürgermeister abgemahnt, die mit ihrer Amtsbezeichnung einen Flyer für die Kandidatin Markus mitunterzeichnet hatten. Darüber berichtete die lokale Presse ausführlich.
Die fünf Mitglieder der Grünen-Fraktion hielten in diesem Falle die Bedenken von Herrn Weber für zulässig und begründet, teilten aber eher die Meinung des Gutachters, dass das Wahlergebnis durch diesen Vorgang wohl nicht wesentlich beeinflusst wurde und aus diesem Grund die Wahl nicht für ungültig erklärt werden könne. Dies sah auch eine Mehrheit des Rates so.
Herr Weber hat noch die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht gegen diese Entscheidung des Samtgemeinderates zu klagen.

Die zweite Anfechtung, die von Herrn Otten, wurde im Rat noch ausführlicher diskutiert. Herr Otten kritisierte die mangelhafte Abschottung der Wahlbriefunterlagen gegenüber den Kandidaten, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Samtgemeinderathaus sowie den Besucherinnen und Besuchern des Rathauses. Abschottung bedeutet, „die Wahlleitung hat dafür zu sorgen, dass der Transportweg der Briefwahlunterlagen vom Eingang bei der Samtgemeindeverwaltung bis zum Öffnen der Wahlbriefe am Wahltag von Unbefugten“ gesichert ist. Das gilt ganz besonders für die Kandidaten.
Mit 21 Ja-Stimmen bei fünf Gegenstimmen beschloss der Rat die Ungültigkeit der Wahl. Auch die Grünen-Fraktion war der Ansicht, dass der Rechtsverstoß schwerwiegend und die Rechtmäßigkeit des Wahlergebnisses nicht mehr ernsthaft beeidet werden könne.
Grünen-Fraktionsvorsitzende Christiane Melbeck: „Der demokratische Wahlprozess muss über jeden Zweifel erhaben sein, er muss einwandfrei durchgeführt werden, sonst haben wir ein Legitimationsproblem. Gerade dies ist wichtig zu sagen in Zeiten, in denen es viele Versuche gibt, unsere Staatsform zu delegitimieren.“ Melbeck zählte in ihrem Beitrag die einzelnen Verstöße auf und forderte den Samtgemeindebürgermeister schließlich auf: „Machen Sie, Herr Albers, den Weg für Neuwahlen frei!“
Nach Zugang des Bescheids über die Ungültigkeit der Wahl hat der nun geschäftsführende Samtgemeindebürgermeister vier Wochen Zeit, gegen den Beschluss des Samtgemeinderates zu klagen.
Die Wahl vom 12. September wird die Samtgemeinde also weiterhin beschäftigen.

Dass die Satzung über die Abwassergebühren einschließlich Gebührenanhebung anfangs von der Tagesordnung genommen und der Nachtragshaushalt einstimmig verabschiedet wurde, ging bei der spannenden Ratssitzung fast unter. Der Kämmerer konnte mit seiner Präsentation noch für etwas Entspannung sorgen.

Sämtliche öffentliche Unterlagen zur Wahlanfechtung finden Sie unter den Tagesordnungspunkten Ö8 und Ö9:
https://www.hollenstedt.de/allris/to010.asp?SILFDNR=680

ndr-info berichtet über die Entscheidung des Samtgemeinderates schon am 17.12.2021:
Samtgemeinde Hollenstedt: Bürgermeisterwahl wird wiederholt

Die Kreiszeitung Wochenblatt Nordheide Elbe & Geest informiert am 18.12.2021 auf Seite 17 über die außergewöhnliche Sitzung des Samtgemeinderates:
Wahl für ungültig erklärt



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