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OV Hollenstedt

Grüne in der Samtgemeinde Hollenstedt

Nicht nur Details machen den Unterschied aus

In der letzten Sitzung des Samtgemeinderates am 17.12.2015 im Hollenstedter Hof standen eine Vielzahl von Punkten auf der Tagesordnung.

Wie schon bei der ersten Stellungnahme der Samtgemeinde zum Raumordnungsprogramm (RROP) 2025 des Landkreises mochten wir auch bei der zweiten nicht mitziehen. Denn dort, wo es um den Schutz der Natur geht, fordert die in Auftrag gegebene Stellungnahme die Ausweitung von Wohnbebauung, Gewerbegebieten und landwirtschaftlicher Nutzung; wenn es jedoch um die Verhinderung von Vorranggebieten für Windkraft geht, müssen Landschaftsbild und Natur als Argumente gegen erneuerbare Energien herhalten.

Verknüpft man die Stellungnahme zum RROP 2025 mit dem Leitbild der Samtgemeinde, muss man sich wundern. So heißt es auf Seite 10 der beschlossenen Vorlage, dass sich die Samtgemeinde „ … zur öffentlichen Vorbildfunktion beim Einsatz erneuerbarer Energien“ bekenne. Nach unserer Ansicht ist das Leitbild in großen Teilen noch mit heißer Nadel gestrickt. Als Arbeitsgrundlage ist es geeignet. Sprachlich und formal weist es Mängel auf, inhaltlich passen Überschriften nicht zum Text und Fotos sind teilweise willkürlich platziert. Auf soziale Einrichtungen wie Jugendclub und Naturschutzorganisationen wird leider nicht eingegangen. Über das Messen und Prüfen der genannten Ziele verliert das Leitbild kein Wort.
So mussten wir diese Vorlage gegen die Stimmen der Mehrheitsgruppe von CDU/WGH und der SPD ablehnen.

In allen anderen Tagesordnungspunkten gab es im Wesentlichen Übereinstimmung: Erbpachtvertrag zum Bau eines neuen Feuerwehrhauses in Grauen, Feuerwehrgebührensatzung, Benutzungs- und Gebührensatzung der Büchereien, Verwaltungskostensatzung, Wahlbezirke zu den Kommunalwahlen 2016, Gebührensatzung der Grundstücksabwasseranlagen.



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