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OV Hollenstedt

Grüne in der Samtgemeinde Hollenstedt

Hollenstedt: Achtern Schünen II - Autobahnlärm

Am Dienstag, dem 07.10.2014, kam der Hollenstedter Gemeinderat im Küsterhaus zu einer nicht-öffentlichen und einer öffentlichen Sitzung zusammen. Unmittelbar zuvor war der Verwaltungsausschuss zusammengetreten.

Im nicht-öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung ging es im Wesentlichen um Grundstücksverkäufe im Gewerbegebiet "Achternbusch" und im neuen Baugebiet "Achtern Schünen".

Wichtigster Tagesordnungspunkt in der öffentlichen Gemeinderatssitzung war die endgültige Genehmigung des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Krippe und Bahngleisen "Achtern Schünen II".

Wir GRÜNEN haben diese erneute Genehmigung von Bauflächen in Hollenstedt  ebenso abgelehnt wie zuvor auch schon das Bauvorhaben "Achtern Schünen I".

 

Unsere Gründe für diese Ablehnung sind eine weitere Versiegelung wertvoller Natur- und Ackerflächen in Hollenstedt und die grenzwertigen Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung. Die Emissionsgrenzen für zumutbare Lärmbelastung wurden für die Nacht völlig ausgeschöpft und bei einem Grundstück sogar durch den von der Hauptstraße kommenden Lärm überschritten. Hier kommen dann die so genannten „passiven Lärmschutzmaßnahmen“ zum Tragen. Das bedeutet zum Beispiel, dass Fenster nicht geöffnet werden können, stattdessen bringt ein eingebauter Ventilator Frischluft ins Haus. Auch für die anliegenden Betriebe wird es schwer, sich wegen der dann möglicherweise höheren Lärmimmission zu erweitern.

Im anschließenden Bericht des Bürgermeisters nahm dieser Bezug auf die Anfrage eines Mitglieds der Bürgerinitiative Lärmschutz A1 Hollenstedt & Umgebung, welcher in einer vorherigen Ratssitzung nach dem Lärmkataster für Hollenstedt fragte:

  • Nach EU-Richtlinien muss jedes Land (zuständig sind in Deutschland hierfür die Bundesländer) ein Lärmkataster aufstellen.
  • Sollten sich in diesem abweichende Immissionswerte für Lärm ergeben, ist zusammen mit betroffenen Bürgern ein Lärmaktionsplan aufzustellen. Die Umsetzung desselben ist allerdings nicht bindend.
  • In dem Kataster ergaben sich für Hollenstedt keine überhöhten Lärmwerte. Allerdings fiel gleich auf, dass zu dieser Zeit der Ausbau der A1 in Hollenstedt sich noch in der Bauphase befand, so dass die größten Lärmquellen gar nicht gemessen wurden.

 

Es stellt sich nun die Frage, wann eine solche Katasteraufstellung aktualisiert wird.

Bürgermeister Böhme war nicht abgeneigt, einen Lärmaktionsplan aufzustellen, da er vom Problem der stärkeren Lärmbelästigung durch den Ausbau der A1 von zahlreichen Hollenstedter Bürgern in Kenntnis gesetzt worden war.

Ob nun also ein Lärmaktionsplanes aufgestellt werden soll, wird in einer der nächsten Sitzungen diskutiert werden.

 

 

 

 

 

 

 



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