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OV Hollenstedt

Grüne in der Samtgemeinde Hollenstedt

Samtgemeinde: Obdachlosensatzung - Stellungnahme RROP 2025

Am Montag, dem 29.10., tagte der Samtgemeinderat in Holvede. Wichtige und kontroverse Tagesordnungspunkte waren eine Änderungssatzung für die Obdachlosenunterkunft in Hollenstedt und die Stellungnahme der Samtgemeinde zum Entwurf desRaumordnungsprogramms 2025 (RROP) des Landkreises.

 

Die Vorlage der Verwaltung für eine neue Satzung zur Obdachlosenunterkunft lehnten wir GRÜNEN ab. Mit der drastischen Verschärfung und umfangreichen Satzungsänderung möchte die Verwaltung schwierige Bewohner der Einrichtung schneller aus der Unterkunft verweisen können. Wir halten das Regelwerk für zu umfangreich, viele Vorschriften gehören eher in eine Hausordnung. Ein Verbotskatalog und ein schnelles Abschieben helfen nach unserer Auffassung nicht weiter und werden bei den Bewohnern kaum Verhaltensänderungen bewirken können oder die Probleme in dem Haus nachhaltig lösen. Wichtig finden wir, dass die Obdachlosen sozialpädagogisch betreut werden müssten - zum Beispiel über Landkreisressourcen. Verwaltungsangestellte unserer Verwaltung sind dafür nicht ausgebildet.

Unter großer Beachtung der Öffentlichkeit diskutierte der Samtgemeinderat die Stellungnahme zum Entwurf eines RROP 2025.
Herr Gomes-Martinho vom Büro Architektur + Stadtplanung stellte das Konzept und die Stellungnahme der Samtgemeinde vor. 

Unsere Fraktionsvorsitzende Christiane Melbeck arbeitete in ihrem Beitrag heraus, wie widersprüchlich die Samtgemeinde in ihrer teilweisen Ablehnung zum RROP-Entwurf argumentiert: „Man kann der Stellungnahme entnehmen: Es gibt auf der einen Seite erhebliche ökologische Bedenken, wenn es um Standorte für Windkraftanlagen geht und es gibt auf der anderen Seite viel zu viel Flächen für Natur und Landschaft, wenn es um Flächen für Bau- und Gewerbegebiete geht. Hier wird taktisch argumentiert.“

Der Landkreis sieht in den Mitgliedsgemeinden eine Ausweitung der Wohn- und Gewerbebebauung von 5 %, Vorranggebiete für Windkraftanlagen und eine Ausweitung der Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft vor.

Fünf Prozent zusätzlicher Flächen sind überdimensioniert, schon jetzt hat die Samtgemeinde im Flächennutzungsplan 40 ha Bauland ausgewiesen, die nicht von den 5 Prozent betroffen sind. Wir sind für schonenderes Wachstum. Mehr Häuser, mehr Menschen und mehr Gewerbe verlangen mehr teure Infrastruktur. Krippen, Kindergärten, Schulen, Straßen, Energieversorgung sind u. a. die notwendigen Folgen von Wachstum, Flächenversiegelung und Landschaftsverbrauch.

Die Ausweisung für Flächen zur Nutzung von Windkraftanlagen insbesondere in Regesbostel lehnt die Mehrheitsfraktion von CDU/WGH mit der SPD ab. Wir halten eine angemessene Ausweitung mit der Abstandsregel von 1.000 m zur Wohnbebauung für sinnvoll. Bei großer Nabenhöhe müssen die Abstände zu den Häusern wesentlich weiter ausfallen. Hierbei kann über den Bebauungsplan eine Höhenbegrenzung der WKA im Sinne des Landschaftsschutzes gemeindlich beschlossen werden. Grundsätzlich sind nach unserer Überzeugung alle Gemeinden aufgefordert, ob auf privater oder öffentlicher Initiative, sich bei der erneuerbaren Stromerzeugung zu beteiligen. Der Strom kommt nun mal nicht einfach aus der Steckdose.

Dem Vorschlag des Landkreises, die Vorrangflächen für Natur und Landschaft etwas zu erweitern, möchten wir gerne folgen. Bei der Mehrheitsfraktion will man das nicht, Beton und Asphalt haben bei ihr Vorrang.

Die vorgelegte Stellungnahme der Samtgemeinde zum RROP-Entwurf als Gesamtpaket lehnten wir GRÜNEN in dieser Form ab.

 

 

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